Seit vielen Jahren haben wir darum gekämpft, jetzt kommt es endlich: Deutschland bekommt ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Der Bundestag hat am Donnerstag in erster Lesung über einen Gesetzentwurf der Koalition beraten.
Damit wird erstmals die Einwanderung in den Arbeitsmarkt nicht nur für Hochqualifizierte, sondern auch für alle Fachkräfte mit Berufsausbildung geöffnet und effektiv gesteuert. Denn klar ist: Zusätzliche Fachkräfte sind ein Fundament für unseren künftigen wirtschaftlichen Erfolg und garantieren so soziale Sicherheit für alle in Deutschland.
Die Koalition schafft nun klare Regeln, wer aus Drittstaaten (Staaten, die nicht zum europäischen Wirtschaftsraum gehören) kommen kann, und wer bleiben darf.
Öffnung des Arbeitsmarktes
Wer ein konkretes Jobangebot hat und eine Qualifikation besitzt, die ihn zur Ausübung dieser Beschäftigung befähigt, kann zukünftig langfristig in Deutschland bleiben. Die bislang notwendige Vorrangprüfung fällt weg. Hindernisse bei der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen sollen abgebaut werden. Für IT-Spezialisten wird übrigens als einzige Berufsgruppe die Möglichkeit geschaffen, auch ohne formalen Abschluss Zugang zum Arbeitsmarkt zu erhalten.
Arbeitsplatzsuche auch in Deutschland
Die Arbeitsplatzsuche vor Ort stand bisher nur Akademikern offen. Jetzt sollen auch Fachkräfte mit abgeschlossener Berufsausbildung für bis zu sechs Monate einen Aufenthalt zur Arbeitsplatzsuche erhalten – solange sie über eine anerkannte Qualifikation, ausreichende Deutschkenntnisse und einen gesicherten Lebensunterhalt verfügen. Während dieser Zeit kann auch eine Probearbeit bis zu zehn Wochenstunden, etwa in Form eines Praktikums, ausgeübt werden.
Darüber hinaus schafft das geplante Gesetz die Möglichkeit, auch zur Suche eines Ausbildungsplatzes nach Deutschland zu kommen. Voraussetzungen sind hier neben der vollständigen Lebensunterhaltssicherung ein Abschluss, der zu einem Hochschulzugang in Deutschland berechtigt, gute deutsche Sprachkenntnisse (Niveau B2) und die Nicht-Vollendung des 25. Lebensjahres.
Das Gesetz stellt auch sicher, dass es nicht zu Lohndumping kommt. So müssen Bezahlung und Arbeitsbedingungen der ausländischen Fachkraft denen vergleichbarer inländischer Arbeitnehmer entsprechen.
In vielen Branchen und Regionen gibt es Vollbeschäftigung, und schon jetzt sind 1,6 Millionen Stellen längerfristig unbesetzt – Tendenz steigend. Deutschland braucht zusätzliche Fachkräfte. Neben der Qualifizierung und Weiterbildung inländischer Fachkräfte und der verstärkten Anwerbung von Fachkräften aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union ist unsere Wirtschaft langfristig auf gut qualifizierte Fachkräfte auch aus dem außereuropäischen Ausland angewiesen.